IHK- Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Zum Ablegen einer erfolgreichen IHK-Sachkundeprüfung gehört meist mehr als nur das Wissen, Verstehen und Anwenden von Fachkenntnissen. Sozialpsychologisch gesehen, können über das erste Erscheinungsbild und die allgemeinen Grundkenntnissen im Umgang mit Menschen enorme Vorteile erzielt werden. Die Blog-Beiträge weiter unten auf der Seite sollen genau dabei helfen!
Sinn und Zweck der Sachkundeprüfung ist es Nachweisen zu können, das man eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben wahrnehmen kann und über die erforderlichen Kenntnisse verfügt. Demnach kann der Sachkundige notwendige rechtliche Vorschriften und fachbezogene Pflichten sowie Befugnisse und deren praktische Anwendung ausüben und einhalten.
IHK-Sachkundeprüfung (Wozu?)
Es gibt sachkundepflichtige Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe!
Jeder der eine der folgenden Tätigkeiten ausübt oder ausüben will, muss die Ablegung einer erfolgreich absolvierten Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO nachweisen können.
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Einkaufszentren oder S/U-Bahn-Bereich)
- Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
- Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften
- Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
- Gewerbetreibende (z.B. Geschäftsführung einer GmbH)
Informationen zum Ablauf der Prüfung (Wie läuft die Prüfung ab?)
Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung für die 120 Minuten Bearbeitungszeit ermöglicht wird sowie einer mündlichen Prüfung, welcher etwa 15 Minuten Fachgespräch pro Prüfungsteilnehmer vorausgesetzt wird. In der mündlichen Prüfung können bis zu fünf Prüflinge (5 Personen) zusammen geprüft werden. Zugelassen wird man zur mündlichen Prüfung nur, wenn der schriftliche Prüfungsteil zuvor bestanden wurde! Die gesamte Sachkundeprüfung Prüfung kann sooft wiederholt werden, wie notwendig ist. Hingegen ist die schriftliche Prüfung nur 2 Jahre gültig und muss daraufhin dann erneut abgelegt werden.
Die Prüfung erfolgt ausschließlich auf deutsch.
Die folgende Grafik entschlüsselt, wie die Prüfung entlang BewachV, IHK-Rahmenplan und -Prüfungsordnung ablaufen wird:
Teil I. Schriftliche Prüfung
- Multiple-Choice-Fragen
- 72 Fragen mit Schwerpunkt in RöS&O, BGB, StGB & StrafVerfR (2 Pkt.)
- 120 Minuten Bearbeitungszeit
- Bei 50 von 100 Punkten = Bestanden
Teil II. Mündliche Prüfung
- 15 Min. wird Wissen auf Verständnis & Anwendbarkeit geprüft
- An Fallbeispielen muss Wissen angewandt werden
- Ausreichend Richtig = Bestanden
Empfang der Bescheinigung
- Teil I. Schriftliche Prüfung (min. 50% richtig)
- Teil II. Mündliche Prüfung (min. 50% richtig)
- “Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nach § 34a GewO"
Teil I. Schriftliche Prüfung (Was wird geprüft?)
Im schriftlichen Prüfungsteil sind Multiple-Choice-Fragen zu allen Sachgebieten des Unterrichtungsverfahrens zu bearbeiten. Die Schwerpunkte liegen bei den Themen „1a. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, 3. Bürgerliches Gesetzbuch, 4a. Straf- und Verfahrensrecht“. Die Fragen aus dem jeweiligen Schwerpunkt geben jeweils 2 Punkte und sind damit besonders aufmerksam zu bearbeiten. (72 Fragen, 100 Punkte)
1a. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
1b. Gewerberecht
2. Datenschutzrecht
3. Bürgerliches Gesetzbuch
4a. Straf- und Verfahrensrecht
4b. Umgang mit Waffen
5. Unfallverhütungsvorschriften
6. Umgang mit Menschen
7. Sicherheitstechnik
4 Fragen/ 8 Punkte (je Frage 2 Pkt.)
4 Fragen/ 4 Punkte
4 Fragen/ 4 Punkte
12 Fragen/ 24 Punkte (je Frage 2 Pkt.)
12 Fragen/ 24 Punkte (je Frage 2 Pkt.)
4 Fragen/ 4 Punkte
8 Fragen/ 8 Punkte
16 Fragen/ 16 Punkte
8 Fragen/ 8 Punkte
Teil II. Mündliche Prüfung (Was wird geprüft?)
„Was tun Sie in der folgenden Situation? Ein aggressiver Hund rennt auf Sie zu und …“
Erfolgreicher Abschluss (Wofür?)
Die gesamte Sachkundeprüfung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung mit mindestens 50 Prozent (ausreichend) der zur vergebenden Gesamtpunkte abgeschlossen wird. Im Anschluss er folgt die Aushändigung der “Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nach § 34a GewO“. Umgangssprachlich wird diese Bescheinigung auch „34a Schein“ oder einfach nur „Sachkundeprüfung“ kurz „SKP“ genannt.